Wiss.Dir.

Von:                                            Kasparovsky Heinz <Heinz.Kasparovsky@bmbwf.gv.at>
Gesendet:                                Dienstag, 22. Oktober 2019 09:25
An:                                              ‚arlt@arltherbert.at‘
Cc:                                               Richter Maximilian; Bango Michaela
Betreff:                                     WG: Anfrage: Titel

Sehr geehrter Herr Dr. Arlt,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Anfrage, die Sie an Bundesministerin Dr. Iris Rauskala geschickt haben. Nach entsprechender Prüfung kann ich Ihnen gerne als fachlich zuständiger Abteilungsleiter folgende Information zukommen lassen:

Akademische Grade sind diejenigen Titel, die aufgrund des Abschlusses eines Hochschulstudiums verliehen werden. Dazu gehören die Diplomgrade, die Bachelorgrade, die Mastergrade und die Doktorgrade. Für die akademischen Grade sieht das Gesetz das Recht vor, sie in der verliehenen Form zu führen und, wenn sie in Österreich oder in einem anderen EU- oder EWR-Staat erworben wurden, auch in öffentliche Urkunden (z.B. den Reisepass) eintragen zu lassen. Neben den akademischen Graden gibt es eine große Anzahl anderer Titel, die zum Teil aufgrund gesetzlicher Vorschriften verliehen (z.B. Berufstitel „Professor/in“), zum Teil auch im privatwirtschaftlichen Bereich vergeben werden (z.B. „Generaldirektor/in der Fa. XY“). Für sie gibt es keine gesetzliche Regelung über die Führung und Eintragung in öffentliche Urkunden. Zu dieser Art von Titeln gehört auch die von Ihnen verwendete Bezeichnung „Wissenschaftlicher Direktor“.

Es besteht kein Bedenken dagegen, dass Sie die Bezeichnung „Wissenschaftlicher Direktor“ in jeder Art von Korrespondenz oder in Ihrem Außenauftritt verwenden, sofern die Vergabe an Sie nachweisbar ist. In öffentliche Urkunden wird sie jedoch mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Kasparovsky